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Informationen zur Ausbildung

Anfangsvoraussetzungen  (gemäß FCL.915.FI)  Voraussetzungen für die Aufnahme der Ausbildung zum Lehrberechtigten für Flug- ausbildung:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gesamtflugzeit CPL(H) mindestens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot (PIC), als Inhaber PPL(H) 200 Stunden als verantwortlicher Pilot (PIC)
  • Theoriekenntnisse für eine CPL(H) erfüllt (AMC1 FCL.310; FCL.515 (b); FCL.615 (b))
  • mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug erhalten (davon höchstens 5 Stunden Instrumentenbodenzeit)
  • 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot
  • innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn der Ausbildung e i n e n  V o r a b  T e s t f l u g  mit einem gemäß FCL.905.FI Buchstabe i qualifizierten  FI(H), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gem. Anlage 9 der TEIL – FCL für Musterberechtigungen für Hubschrauber durchgeführt haben.
1.1        Ziel des Lehrgangs Ziel des Lehrgangs ist die Vermittlung von Kenntnissen als Fluglehrer auf für die Aus- bildung auf Hubschraubern.

1.2        Umfang der praktischen Ausbildung Die Flugausbildung muss mindestens 30 Stunden umfassen, wovon 25 Stunden mit Lehr- berechtigtem und davon 5 in einem FFS, einem FNPT 1 oder 2, oder einem FTD 2/3 durchgeführt werden können. Die verbleibenden fünf Stunden können als gemeinsame Flugausbildung durchgeführt werden (d. h. zwei Bewerber fliegen gemeinsam und führen sich gegenseitig Flugübungen vor).

1.3       Umfang der theoretischen Ausbildung Die theoretische Ausbildung erfordert mindestens 125 Stunden, einschließlich Zwischenprüfungen. Piloten im Besitz einer Lehrberechtigung für Flugzeuge (FI(A)/(As)) können 55 Stunden der theoretischen Ausbildung auf dem Gebiet Lehren und Lernen angerechnet werden.

Lehrgangsumfang

  • 30 Flugstunden
  • 32 Unterrichtsstunden
  • 85 praktische Übungsstunden im Klassenraum
  • 8 Stunden Zwischenprüfungen
  • 12 Lehrgangsdauer Wochen
Siehe EASA.FCL 930.FI
  • Ausbildung von Privat und später Berufspiloten in einer ATO
  • Durchführung der Ausbildung für Musterberechtigungen in einer ATO

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